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BGH, Urteil vom 16. Juli 2024 - II ZR 71/23

Leitsätze des Gerichts:
1. Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH, die gegen die in der Satzung festgelegte, nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhende Kompetenzverteilung verstoßen, sind lediglich anfechtbar.
2. Die Abberufung eines Geschäftsführers durch die nach der Satzung dafür nicht zuständige Gesellschafterversammlung ist keine zustandsbegründende Satzungsdurchbrechung.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.07.2024 08:28

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