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Aktuelle Nachrichten


During its latest plenary, the European Data Protection Board (EDPB) adopted a final version of the Guidelines on the calculation of administrative fines following public consultation. These guidelines aim to harmonise the methodology data protection authorities (DPAs) use to calculate fines and include harmonised ‘starting points’. Hereby, three elements are considered: the categorisation of infringements by nature, the seriousness of the infringement and the turnover of a business.

LG Detmold v. 5.5.2023 - 01 O 310/19
Scheitert eine Buchwertübertragung daran, dass der Steuerberater einen Antrag nach § 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG in Namen der GmbH nicht gestellt oder zu spät gestellt hat, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden des Mandanten. Maßgeblich für die Berechnung des Schadens ist dabei nicht nur das persönliche Vermögen des Klägers, sondern auch das von den gleichen Ereignissen betroffene Vermögen der GmbH, deren einziger Gesellschafter der Mandant ist.

EuG v. 7.6.2023 - T-735/21
Die Beweismittel, die dem EuG vorgelegt wurden, beweisen nicht, dass eine Unionsmarke mit Darstellung einer Fledermaus in einem ovalen Kreis zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung keine Unterscheidungskraft gehabt hätte. Laut EUIPO können die maßgeblichen Verkehrskreise die Waren, auf die sich die Marke bezieht, gerade wegen ihrer Unterscheidungskraft gedanklich mit DC Comics in Verbindung bringen und von den Waren anderer Unternehmen unterscheiden.

Microsoft will pay $20 million to settle Federal Trade Commission charges that it violated the Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) by collecting personal information from children who signed up to its Xbox gaming system without notifying their parents or obtaining their parents’ consent, and by illegally retaining children’s personal information.

Anlässlich einer von der 1&1 Mobilfunk GmbH eingereichten Beschwerde prüft das Bundeskartellamt, ob die Vodafone GmbH bzw. die mit dieser verbundene Vantage Towers AG 1&1 bei der Mitnutzungsmöglichkeit von Funkturmmasten behindert und damit eventuell gegen deutsche und europäische Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben.

Aktuell in der ZIP
Mehrstimmrechte sind zurück. Mit dem Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung eine Vielzahl an Maßnahmen vorgelegt, um den Kapitalmarktstandort zu stärken und Börsengänge attraktiver zu machen – darunter die Wiedereinführung von Mehrstimmrechten in § 134 Abs. 2 AktG‑E. Der Beitrag soll die Regelungen des Entwurfs vorstellen und bewerten sowie zu Argumenten und Regelungsvorschlägen der bisherigen Debatte Stellung beziehen. Die Wiedereinführung von Mehrstimmrechten für nicht börsennotierte Gesellschaften ist dabei umfänglich zu begrüßen. Trotz der bleibenden Skepsis gegenüber Mehrstimmrechten zeigt sich auch für börsennotierte Gesellschaften ein eher positives Bild: Dem Gesetzgeber ist es überwiegend gelungen, die erheblichen Gefahren von Mehrstimmrechten durch gesetzliche Schutzmechanismen adäquat einzudämmen.

Zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2.7.2023 werden auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz Meldekanäle veröffentlicht, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Meldungen werden elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der externen Meldestelle des Bundes möglich sein.

Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung im Bereich der nicht-suchgebundenen Online-Werbung veröffentlicht. Darin wird eine unzureichende Transparenz des Programmatic Advertising festgestellt. Zahlreiche Marktteilnehmer beklagen, dass es nicht möglich sei, nachzuvollziehen, wie erfolgreich ihre Werbung ist, da sie keine Informationen über die Wirkung ihrer Werbemaßnahmen bekämen. Intransparent ist die Situation auch für die Nutzerinnen und Nutzer. Was mit ihren Daten geschieht, wer sie bekommt oder wie sie verwandt werden, ist für sie schwer zu überblicken.

LG München I v. 30.3.2023 - 4 O 13063/22
Die dynamische Einbindung von Google-Fonts und die Übertragung der IP-Adresse in die USA an Google kann eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts darstellen. Eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts setzt allerdings voraus, dass tatsächlich eine persönliche Betroffenheit gegeben ist. Diese fehlt idR, wenn die betroffene Website nicht persönlich, sondern durch ein automatisiertes Programm (sog. Crawler) besucht wurde. Unter dem Gesichtspunkt der rechtsmissbräuchlichen Tatprovokation kann es zudem an der Schutzbedürftigkeit fehlen, wenn der Zweck des Besuchs der Seite gerade darin besteht, Websites mit dynamischer Google-Fonts-Einbindung zu finden.

Natürlich steht nach der am 1.6.2023 getroffenen Entscheidung des europäischen Parlaments zum europäischen Lieferkettengesetz noch die Zustimmung des Rats, vor allem aber der Trilog an, bevor die Richtlinie als Unionsrecht in Geltung gesetzt wird. Sie löst dann das mit Wirkung vom 1.1.2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab, welches in der Versenkung verschwindet. Um in etwa zu ermessen, was da Neues auf die deutsche Wirtschaft, aber eben auch auf Anwaltschaft und Prüfgesellschaften zukommt, erscheint ein kurzer Vergleich zwischen den wesentlichen Punkten des bislang geltenden und des künftigen Rechts von Interesse.

Von solchen Fällen hört und liest man immer wieder: Der Mieter gerät in Zahlungsrückstand, doch der Vermieter wartet nicht auf die doch recht langsam mahlenden Mühlen der Justiz, sondern lässt das vermietete Auto eigenmächtig abholen, veräußert es spornstreichs und bedient sich am Erlös. Über diese Vorgehensweise hatte das OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.2023 – 2 U 165/21, zu befinden, zumal das Geschäftsmodell des Vermieters auf eben dieser „Masche“ beruhte. „Cash & Drive“ nannte dieser sein Gewerbe, das dieser bundesweit betrieb. Er kümmerte sich um die Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe seiner Klientel: Den in der Regel bereits säumigen Schuldnern kaufte er das Fahrzeug ab, vermietete dieses wieder an sie für einen bestimmten Zeitraum und vereinnahmte die entsprechenden Mieten. Im entschiedenen Fall zahlte er seinem Mieter für den Erwerb des Fahrzeugs 1.500 €; die Monatsmiete betrug rund 150 €.

Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann nach § 8 Abs. 2 AÜG ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. Ein entsprechendes Tarifwerk hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossen. Dieses genügt den unionsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 der Leiharbeits-RL 2008/104/EG. Das hat das BAG, Urt. v. 31.5.2023 – 5 AZR 143/19, entschieden.

OLG Hamm v. 5.5.2023 - 4 W 32/22
Betreibt ein Wirtschaftsverband (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) die Zwangsvollstreckung aus einem materiell-rechtlich auf § 8 Abs. 1 UWG gestützten Unterlassungstitel, muss der Verband zum Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO den zu diesem Zeitpunkt geltenden Anforderungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG entsprechen. Ansonsten fehlt ihm die Antragsbefugnis für das Ordnungsmittelverfahren.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihren Kompaktbericht zur "Arbeit von zuhause" veröffentlicht. Laut der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 von rund 20.000 Erwerbstätigen in Deutschland hat über die Hälfte der Beschäftigten während der Pandemie zumindest teilweise von zuhause gearbeitet. Dabei hätten Beschäftigte mit einer betrieblichen Vereinbarung zum Arbeiten von zuhause insgesamt bessere Arbeitsbedingungen. Betriebliche Regelungen könnten einer Entgrenzung der Arbeit entgegenwirken.

SG Gießen v. 15.5.2023 - S 14 AL 4/23
Bei aufeinanderfolgenden Insolvenzereignissen ist grundsätzlich das zeitlich erste für den Insolvenzgeldanspruch maßgebend. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich wieder Zahlungsfähigkeit erlangt hat. Sieht eine laufender Insolvenzplan die Ausschüttung des festgelegten Betrages an die Insolvenzgläubiger vor und ist mittels einer Treuhandabrede die Zahlung des Gesamtbetrages sichergestellt, so ist für die Frage des Bestehens eines erneuten Anspruchs auf Insolvenzgeld auch bei bestehender Planüberwachung darauf abzustellen, ob der Arbeitgeber wieder in der Lage war, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen. Einer laufenden Planüberwachung kommt insoweit lediglich indizielle Wirkung zu.

LG Bamberg v. 31.3.2023 - 44 O 145/21
Das LG Bamberg hat Fitnessstudiomitgliedern Ansprüche auf Beitragsrückerstattung für die Phasen der Schließung der Fitnessstudios im pandemiebedingten Lockdown zugesprochen. Es sah keinen Fall einer nur vorübergehenden Unmöglichkeit oder der Störung der Geschäftsgrundlage.

LG Stralsund v. 26.5.2023 - 6 O 3/22
Bei den Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist aus systematischer Sicht der Verbraucherkreditrichtlinie entscheidend, dass der Darlehensnehmer die Berechnung der Entschädigung nachvollziehen und seine Belastung, falls er sich zur vorzeitigen Rückzahlung entschließt, zuverlässig abschätzen kann. Die Darlegung einer finanzmathematischen Berechnungsformel bedarf es nicht.

BGH v. 26.4.2023 - IV ZR 300/22
Ein Lebensversicherer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum musste in der Verbraucherinformation gem. Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i) der Anlage Teil D zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG a.F.) nicht angeben, dass er dem deutschen Sicherungsfonds für die Lebensversicherung i.S.v. § 124 VAG a.F. nicht angehörte.

LG Erfurt v. 15.5.2023 - 9 O 101/23
Ein Darlehensvertrag ist als wucherähnliches Geschäft nichtig, wenn u.a. zwischen den Leistungen des Darlehensgebers und den durch einseitige Vertragsgestaltung festgelegten Gegenleistungen des Darlehensnehmers ein auffälliges Missverhältnis besteht. Die §§ 505a ff. BGB gehen von einem gewandelten Verständnis der Kreditwürdigkeitsprüfung aus. Sie wird nicht mehr nur als eine dem Selbstschutz des Darlehensgebers bzw. dem öffentlichen (Solvabilitäts-)Interesse dienende, sondern auch als eine individualschützende zugunsten des Verbrauchers wirkende Pflicht, angesehen.

Das EU-Parlament hat seine Position für die Verhandlungen mit den EU-Ländern über Regeln zur Integration von Menschenrechten und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung angenommen. Unternehmen sollen Menschenrechte und Umweltnormen in Lieferketten berücksichtigen.

OVG Berlin-Brandenburg v. 25.5.2023 - 3 B 43/21
Die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) durfte das von der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl Brandenburg erzielte Ergebnis (2,6 % der Zweitstimmen) in verschiedenen Fernsehsendungen nicht mit dem Wahlergebnis von drei weiteren - deutlich unter einem Prozent liegenden - Parteien unter der Rubrik "Andere" zusammenfassen. Dies ergibt sich aus dem in Art. 21 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Recht der Parteien auf Gleichbehandlung.

OLG Frankfurt a.M. v. 11.5.2023 - 6 U 4/23
Jedenfalls im medizinischen Bereich weist der Begriff „Zentrum“ nicht auf eine besondere Größe hin. Der Gesetzgeber gibt Medizinischen Versorgungszentren keine Mindestgröße vor. Die Bezeichnung einer aus zwei Ärzten bestehenden Gemeinschaftspraxis als „Zentrum“ für ästhetische plastische Chirurgie ist damit nicht irreführend und unlauter.

Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang (Stand: 19. April 2023) hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 %) den entsprechenden Beschluss des BAG umgesetzt.

Der Rat der EU hat am 24.4.2023 die Entgelttransparenzrichtlinie („EntgTranspRL“) angenommen, nachdem Ende März auch das EU-Parlament der Richtlinie mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Durch die EU-Richtlinie sollen die Lohndiskriminierung bekämpft und das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abgebaut werden.

Die Bundesregierung hat am 24.5.2023 den vom BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (sog. KH-Richtlinie) beschlossen.

Die Bundesregierung hat am 24.5.2023 den vom BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten beschlossen. Den Gerichten soll damit ein möglichst großer Gestaltungsspielraum bei der Planung, Anordnung und Durchführung von Terminen per Bild- und Tonübertragung eingeräumt werden.

Seit mehr als zwei Jahren leisten zwei Kammern am LG Stuttgart (49. Zivilkammer und 31. Kammer für Handelssachen) als „Commercial Courts“ eindrucksvolle Arbeit. In dieser Zeit waren ca. 600 Verfahrenseingänge zu verzeichnen. Sie alle betreffen große Wirtschaftssachen; die Verfahrenssprache ist Englisch; die technische Ausstattung der Kammern auf dem neuesten Stand. Seit der Gründung dieser Kammern konnten ca. 400 Verfahren abgeschlossen werden; die durchschnittliche Dauer der Verfahren beträgt beeindruckende 6,5 Monate. Entsprechend der Spezialisierung der dort tätigen Richter bezogen sich ca. 150 Verfahren auf Streitigkeit aus Unternehmenskäufen, die für gewöhnlich bei Schiedsgerichten landen. Den restlichen 450 Verfahren lagen gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zugrunde, deren durchschnittlicher Streitwert ca. 500.000 € ausmachte. Erstaunlich ist auch: Die Rechtsmittelquote liegt unter 10 %.

Am 11.5.2023 fällte das OLG Frankfurt (1 U 310/20) ein Urteil, das in jeder Boulevard-Zeitung seinen Platz findet: Ein Fiat 500 parkte in dem Wohnbezirk seines Eigners. Ein nicht allzu heftiger Sturm verhedderte sich in der Baumkrone einer am Straßenrand seit langer Zeit stehenden Robinie. Ein schwerer Ast widerstand den Kräften des Windes nicht und auch der Fiat 500 brach unter dessen Gewicht zusammen. Totalschaden. Schadenssumme etwa 6.500 €. Der Eigner meinte, die Stadt sei haftbar. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; keine hinreichende Kontrolle der Baumkrone. Doch die Stadt berief sich auf das Urteil von Fachverbänden und die von ihnen herausgegebenen Richtlinien: Selbst bei einem stärker geschädigten Baum sei eine Kontrolle mit einem Jahresintervall noch „sozialadäquat“ und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, die ja bekanntlich ein Handlungsunrecht dekretiert, nicht aber als Erfolgsunrecht einzuordnen ist.

Mit Urteil vom 17.5.2023 befasste sich der EuGH (C-264/22 – Fonds de Garantie des Victimes des Actes de Terrorisme und d’Autres Infractions) mit wichtigen Kollisionsfragen des internationalen Deliktsrechts (Rom II-VO). Ein französischer Staatsbürger war beim Tauchen vor der portugiesischen Küste in die Schiffsschraube eines in Portugal registrierten Bootes geraten und von dieser schwer verletzt worden. Nach seiner Genesung klagte er vor dem Gericht in Lyon gegen einen Fonds auf Schadensersatz; es kam zu einer Einigung i.H.v. ca. 230.000 €. Nunmehr ging es darum, dass der Fonds bei der portugiesischen Versicherung des Unfallverursachers Regress reklamierte. Das Seegericht in Lissabon lehnte die Klage wegen Verjährung ab. In der Berufung berief sich der Fonds auf die Norm des Art. 19 der VO Nr. 864/2007 (Rom II-VO) und machte geltend, die Verjährung richte sich hier wegen des Forderungsübergangs nach französischem Recht als dem anzuwendenden Recht des Dritten, auf den die Forderung übergegangen sei (Art. 15 Rom II-VO). Des Weiteren trug er vor, die Verjährungsfrist sei noch nicht abgelaufen, als der Geschädigte Klage in Portugal einreichte. Doch die Versicherung beharrte darauf, portugiesisches Recht sei anwendbar und Verjährung eingetreten (Rz. 14).

Aktuell in der ZIP
Der Beitrag bejaht die kürzlich aufgekommene Frage, ob die Buchung zugunsten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters i.S.d. § 1 Abs. 18 ZAG die Übermittlung eines Geldbetrags und damit ein Zahlungsvorgang gem. § 675f Abs. 4 Satz 1 BGB ist. Diesen Zahlungsvorgang ordnet er sodann in die Rechtsverhältnisse zwischen kontoführendem Zahlungsdienstleister, Zahler und Zahlungsempfänger ein.

EuG v. 24.5.2023 - T-451/20
Das EuG hat die Klage von Meta Platforms Ireland (Facebook-Konzern) gegen die Aufforderung der Kommission zur Übermittlung von Dokumenten, die anhand von Suchbegriffen zu identifizieren sind, abgewiesen. Meta konnte nicht nachweisen, dass die Aufforderung zur Übermittlung von Dokumenten, die anhand von Suchbegriffen zu identifizieren sind, über das Erforderliche hinausging und dass der Schutz sensibler personenbezogener Daten durch die Einrichtung eines virtuellen Datenraums nicht hinreichend gewährleistet wurde.

Zum 1.6.2023 wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufnehmen und künftig mit unmittelbarer Wirkung für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten in einem einheitlichen Verfahren über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden. Das neue EU-Einheitspatent ist ebenfalls ab dem 1.6.2023 verfügbar.

Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat seine Stellungnahme "US-Inflation Reduction Act (IRA): Implikationen für Europa" vorgelegt. In der Stellungnahme wird diskutiert, wie die EU auf den IRA reagieren sollte.

Das Bundeskartellamt hat weitere Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Die nun eingeleiteten Verfahren betreffen Unternehmen, die für die Belieferung mit Wärme Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben.

OLG Hamm v. 1.3.2023 - 8 U 48/22
Das OLG Hamm hatte sich mit der Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über den Ausschluss eines Kommanditisten aus einer KG zu befassen. Im Ergebnis sah es dessen Fehlverhalten, das u.a. im Ausspruch unbegründeter Kündigungen bestand, als so schwerwiegend an, dass es den Ausschluss für wirksam hielt.

LG Osnabrück v. 24.5.2023 - 9 O 3254/21
Eine Frage an den Versicherungsnehmer ist zulässig, wenn die Beantwortung der Frage für die Einschätzung des Versicherers, ob eine Einstandspflicht besteht, von Relevanz sein kann. Nicht erforderlich ist, dass die Beantwortung der Fragen sich tatsächlich als wesentlich erweist. Der im Strafrecht geltende Grundsatz „nemo tenetur“, wonach sich niemand selbst zu belasten braucht, gilt im Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer nicht.

OVG Münster v. 24.5.2023 - 4 B 1590/20
Der Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Internetseite www.probenheld.de und der App Park & Collect war voraussichtlich rechtmäßig. Die Annahme, das Unternehmen erbringe dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen, war schon deshalb gerechtfertigt, weil es wiederholt und erheblich unternehmerische Sorgfaltspflichten verletzt und im erheblichen Umfang Rechtsdienstleistungen über die eingetragene Befugnis hinaus erbracht hat.

EuG v. 24.5.2023 - T-2/21
Der Begriff Emmentaler kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden. Da die Marke für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise eine Käsesorte beschreibt und nicht als geografische Herkunftsangabe für den betreffenden Käse wahrgenommen wird, genießt sie als Kollektivmarke keinen Schutz.

LG Gießen v. 14.4.2023 - 5 O 425/21
Es ist es gängige Praxis unter Geschäftsleuten einen umfassenden Haftungsausschluss zu vereinbaren. Die enorme Wichtigkeit einer Garantievereinbarung ist nur dann verständlich und nachvollziehbar, wenn alle Beteiligten davon ausgegangen sind, dass ansonsten eine Haftung des Verkäufers für Sachmängel gerade nicht besteht. Wenn feststeht, dass die Parteien eine solche Vereinbarung getroffen haben und diese auch die vom Käufer geltend gemachten Mängel bzw. Gewährleistungsrechte erfasst, muss der Käufer die Voraussetzungen dafür darlegen und beweisen, dass der Verkäufer sich nach § 444 nicht auf die Vereinbarung berufen kann.

OLG Hamm v. 27.4.2023 - 4 U 247/21
Die Einschränkung des Urheberrechts durch die Panoramafreiheit, die eine unentgeltliche Nutzung gestattet, schließt nur diejenigen Perspektiven ein, die von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus bestehen. Hierzu gehört nicht der Luftraum. Der Einsatz von Hilfsmitteln zur Erlangung einer anderen Perspektive (hier: mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen) ist nicht mehr von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt.

Der Rat der Europäischen Union hat am 24. April 2023 die Entgelttransparenzrichtlinie („EntgTranspRL“) angenommen, nachdem Ende März auch das EU-Parlament der Richtlinie mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Durch die EU-Richtlinie sollen die Lohndiskriminierung bekämpft und das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abgebaut werden.

Aktuell in der ZIP
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfasst – trotz seiner primär auf die Menschenrechtsdurchsetzung in transnationalen Geschäftsbeziehungen ausgerichteten Zielsetzung – auch reine Inlandssachverhalte. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag die bisher wenig beleuchteten Potentiale des Gesetzes für die Verbesserung der Arbeitsrechtsdurchsetzung in Deutschland. Im Ergebnis zeigen sich vor allem neue Möglichkeiten für die kollektive Arbeitsrechtsdurchsetzung sowie Anreize für die Verankerung wirksamer Compliance-Management-Systeme.

Mit Urteil vom 8.3.2023 hat der BGH (Urt. v. 8.3.2023 – 1 StR 188/22) erneut den Versuch unternommen, eine sozialrechtlich abgesicherte Trennlinie zwischen einem freien Mitarbeiter und einem Scheinselbstständigen zu ziehen, welche in einer Einzelkanzlei beschäftigt waren. Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in immerhin 189 Fällen lautete der Vorwurf, der u.a. wegen der illegalen Beschäftigung von zwölf Anwälten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr führte, ausgesetzt allerdings zur Bewährung. In einem ersten Schritt umschreibt der BGH den im Wesentlichen im Arbeitsrecht entwickelten Begriff der Beschäftigung in einem fremden Betrieb: Eingliederung und dann eben auch das Bestehen eines Weisungsrechts des Arbeitgebers, das Zeit, Ort, Dauer und Art der Tätigkeit umfasst. Das sind die Stichworte. Selbstständigkeit als das Gegenstück bedeutet: eigenes Unternehmerrisiko, eigene Betriebsstätte und eben eine im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und eine danach auch ausgerichtete Arbeitszeit.

Der EuGH, Urt. v. 17.5.2023 – C-97/22 – DC (Rétractation après l’exécution du contrat), hat in Bezug auf die Auslegung der Vorschriften von Art. 14 Abs. 4 und 5 RL 20117/83/EU (Verbraucherrechte-RL) eine an Rigidität kaum zu überbietende Entscheidung getroffen und damit eine Vorlagefrage des LG Essen beantwortet: „Art. 14 Abs. 4 lit. a Ziff. i und Abs. 5 der Verbraucherrechte-RL sind" – so der markante Leitsatz – „dahin auszulegen, dass sie einen Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreien, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags erbracht wurden, wenn ihm der betreffende Unternehmer die Informationen gem. Art. 14 Abs. 4 lit. a Ziff. i nicht übermittelt hat und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrags ausgeübt hat.“

Der Gravenbrucher Kreis unterstützt grundsätzlich die insolvenzrechtlichen Regelungen des RefE eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (ZuFinG). Gleichzeitig erkennt er, dass in einzelnen Punkten des Entwurfs noch Nachbesserungsbedarf besteht (PM v. 11.5.2023).

Einen keineswegs alltäglichen Fall hatte das OLG Hamm, Urt. v. 2.5.2023 – 9 W 15/23, zu entscheiden: Der Kläger hatte in einer internationalen Streitigkeit ein Unterlassungsklageverfahren gegen eine in Spanien ansässige Beklagte vor dem LG Essen angestrengt. Dieses Verfahren zielte darauf ab, der Beklagten zu untersagen, in den USA eine Vollstreckung gegen die Klägerin aus einem Schiedsurteil weiter zu betreiben. Doch mit Hilfe eines in den USA angestrengten Verfahrens wollte die Beklagte erreichen, dass das vor dem LG anhängige Unterlassungsverfahren gegen sie gestoppt und der Kläger zu einer Klagerücknahme gezwungen wird. Dagegen richtete sich jetzt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Klägers. Aufgrund einer Beschwerde gelangte dieses Verfahren nunmehr zum OLG Hamm. Die Beklagte machte vor dem OLG geltend, die beantragte Verfügung würde, so sie denn erlassen würde, in unzulässiger Weise in die Hoheitsrechte der Vereinigten Staaten eingreifen.

BGH v. 23.5.2023 - VI ZR 476/18
Der Erfolg eines Auslistungsbegehren gegenüber Google hängt nicht davon ab, dass die Frage der Richtigkeit des aufgelisteten Inhalts einer gerichtlichen Klärung zugeführt worden ist. Suchmaschinenbetreiber sind verpflichtet, einem Auslistungsantrag stattzugeben, wenn die eine Auslistung begehrende Person relevante und hinreichende Nachweise vorlegt, die ihren Antrag zu stützen vermögen und belegen, dass die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig sind oder zumindest ein für diesen gesamten Inhalt nicht unbedeutender Teil dieser Informationen offensichtlich unrichtig ist.

KG Berlin v. 14.10.2022 - 22 W 43/22
Im Rahmen der beschränkten und im Grundsatz nur auf die formellen Aspekte ausgerichteten Prüfung bezüglich der Aufnahme einer Gesellschafterliste bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel ist grundsätzlich an dem Erfordernis festzuhalten, dass der Unterzeichnende durch seine bestehende Eintragung im Register ausreichend als Geschäftsführer ausgewiesen ist.

BGH v. 8.3.2023 - 1 StR 188/22
Für die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung maßgebend; soweit die Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung wegen der Eigenart der Anwaltstätigkeit im Einzelfall an Trennschärfe und Aussagekraft verlieren, ist vornehmlich auf das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung abzustellen. Beitragszahlungen von Schwarzarbeitern und illegal Beschäftigten aufgrund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung lassen nicht schon die Tatbestandsmäßigkeit des § 266a Abs. 1 und 2 StGB entfallen, sondern sind erst auf der Ebene der Strafzumessung zu berücksichtigen.

BGH v. 18.4.2023 - VI ZR 345/21
Zum Ausgleichsanspruch des Unfallgegners gegen den haltenden Nichteigentümer (Leasingnehmer) und den Fahrer nach Regulierung der Schadensersatzansprüche des Leasinggebers wegen der Verletzung seines Eigentums an dem Fahrzeug.

LG Hamburg v. 14.4.2023 - 326 O 123/20
Nach BGH-Rechtsprechung ist die Vereinbarung eines sog. qualifizierten Rangrücktritts in AGB gegenüber einem Verbraucher intransparent und deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn es darin heißt, dass eine Zahlung „unter dem Vorbehalt steht, dass ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht entsteht“ bzw. dass Zahlungsansprüche ausgeschlossen sind, „solange und soweit sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin herbeiführen“. Die Grundsätze zum Verständlichkeits- und Transparenzgebot in AGB können auch im Verkehr zwischen Unternehmen gelten.

The Irish Data Protection Commission (“the DPC”) has announced the conclusion of its inquiry into Meta Platforms Ireland Limited (“Meta Ireland”), examining the basis upon which Meta Ireland transfers personal data from the EU/EEA to the US in connection with the delivery of its Facebook service. A fine of €1.2 billion is imposed on Meta Ireland as well as an order requiring Meta Ireland to suspend any future transfer of personal data to the US.

EuG v. 17.5.2023 - T-321/20
Das EuG hat die Klage des deutschen Stadtwerks enercity gegen die von der Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs von E.ON-Erzeugungsanlagen durch RWE als unzulässig abgewiesen. Das Gericht äußerte sich dabei zur bislang nicht entschiedenen Frage der Beweislast hinsichtlich des Versands eines Fragebogens durch die Kommission zur Durchführung einer Marktbefragung.

EuG v. 17.5.2023 - T-312/20
Das EuG hat die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs von Vermögenswerten von E.ON durch RWE abgewiesen. Ein Tausch von Vermögenswerten zwischen unabhängigen Unternehmen stelle keinen „einzigen Zusammenschluss“ dar.

EuGH v. 17.5.2023 - C-97/22
Widerruft ein Verbraucher einen bereits erfüllten, außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag wegen Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht, so ist er von jeder Zahlungspflicht befreit. Der Unternehmer muss somit die Kosten tragen, die ihm für die Erfüllung des Vertrags während der Widerrufsfrist entstanden sind.

BGH v. 9.2.2023 - I ZR 61/22
Den Schuldner einer einstweiligen (Beschluss-)Verfügung trifft gegenüber dem Gläubiger mit Ablauf der Wartefrist von im Regelfall zwei Wochen, die der Gläubiger vor der Versendung eines Abschlussschreibens einzuhalten hat, eine Aufklärungspflicht über den Entschluss zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die einstweilige (Beschluss-)Verfügung. Wird der pflichtwidrig unterlassene Hinweis des Schuldners adäquat kausal für die Kosten eines - objektiv nicht mehr erforderlichen - Abschlussschreibens des Gläubigers, kann das einen Schadensersatzanspruch des Gläubigers nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB auslösen.

Aktuell in der ZIP
Die Einhaltung sozialer Mindeststandards wird zur zentralen Aufgabe einer durch ESG geprägten, wertorientierten Personalarbeit. So zitiert die Financial Times auf der Front-Page (!) am 18.1.2023 aus einem Interview mit dem MARS-CEO: „MARS staff won’t stay with us if we don’t care about ESG or purpose. (...) We don’t believe that purpose and profits are enemies. (...) quality companies are deeply invested in this and if I walk out and I take a 25 year old associate that has joined us from university they will want us to do this.“ Aber die Diskussion ist längst fortgeschritten. „From Minimum Wage to Living Wage“ ist nur ein Thema der wertorientierten Personalführung, und insgesamt geht es darum, entsprechend den einschlägigen Richtlinien der ILO und OECD ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das diskriminierungsfrei zu einem „Decent Living“ führt, also einer menschengerechten Arbeit in fairem Umfeld.

BVerwG v. 16.5.2023 - 3 CN 6.22
Die durch eine Ausnahme abgemilderte Schließung von Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 hatte im Infektionsschutzgesetz eine verfassungsgemäße Grundlage und war verhältnismäßig. Die Schließung von Fitnessstudios ohne diese Ausnahme war jedoch unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Die Schließung von Gastronomiebetrieben und das Verbot von Übernachtungsangeboten für touristische Zwecke waren nicht zu beanstanden.

BVerwG v. 16.5.2023 - 3 CN 5.22 u.a.
Die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der "zweiten Welle" der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet wurde, konnte auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Satz 1 IfSG gestützt werden.

BGH v. 16.5.2023 - VI ZR 116/22
Private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, stellen keine "amtlichen Dokumente" des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB dar. Der BGH hat das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen aufgehoben.

Das Bundeskartellamt hat erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Die Verfahren betreffen Unternehmen, die für die Belieferung mit Gas Erstattungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben.

OLG Frankfurt a.M. v. 26.4.2023 - 13 U 69/22
Erhöht die Einnahme eines verunreinigten Arzneimittels das Risiko, an Krebs zu erkranken, um 0,02 %, ist es nicht generell geeignet, psychische Belastungen in Form von Ängsten und Albträumen in der Weise zu verursachen, dass daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen würde.

OLG Köln v. 2.3.2023 - 18 U 188/21
Der Verbraucherbegriff ist eng auszulegen, so dass für die Frage, ob eine Person als Verbraucher gehandelt hat, maßgeblich die Stellung dieser Person innerhalb des konkreten Vertrags in Verbindung mit dessen Natur und Zielsetzung und nicht ihre subjektive Stellung ist. Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 GRB kann im Fall der wirksamen Kündigung der Genussrechtsbeteiligung der Genussrechtsinhaber die Rückzahlung der Genussrechte zu 100 % des Nennbetrags abzüglich eines etwaigen Verlustanteils gem. § 5 GRB (Rückzahlungsbetrag) verlangen.

Die EU erschwert Kriminellen die Umgehung von Anti-Geldwäsche-Vorschriften mittels Kryptowährungen. Der Rat hat am 16.5.2023 aktualisierte Vorschriften über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers angenommen, indem der Anwendungsbereich dieser Vorschriften auf Kryptowertetransfers ausgeweitet wurde.

Die EU führt einen Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ein. Der Rat hat am 16.5.2023 die  Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) angenommen und damit erstmals einen Rechtsrahmen auf EU-Ebene für diesen Sektor festgelegt.

EuGH v. 11.5.2023 - C-155/22
Ein Kraftverkehrsunternehmen kann sich seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer nicht dadurch entledigen, dass es diese auf Dritte überträgt. Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, die eine solche Übertragung der Verantwortlichkeit zulässt und dadurch die Infragestellung der Zuverlässigkeit des Unternehmens sowie die Verhängung von Sanktionen gegen das Unternehmen verhindert.

Vor allem bei großen Wirtschaftsstrafverfahren war es immer eine schwere Bürde, dass es praktisch kein Protokoll des Gangs der Hauptverhandlung gab, so dass die Strafverteidiger mühsam sich entsprechende Notizen machen mussten, um Zeugenvernehmungen, Einlassungen der Staatsanwaltschaft und – nicht zuletzt – auch die (vorläufigen) Bewertungen des Gerichts in Erinnerung zu behalten. Das will die Bundesregierung jetzt ändern. Am 10.5.2023 hat sie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auf den Weg gebracht. Denn anders als beim AG wird die Hauptverhandlung vor dem LG und dem OLG regelmäßig nicht festgehalten. Doch der Entwurf betont zu Recht: Strafgerichtliche Hauptverhandlungen dauern heute im Schnitt deutlich länger als in der Vergangenheit und auch sog. Umfangsverfahren am LG und OLG sind keine Seltenheit mehr. Daher ist das „Fehlen einer Inhaltsdokumentation“ ein erheblicher Mangel, zumal „die Erinnerung der Verfahrensbeteiligten an die Einzelheiten des Hauptverhandlungsgeschehens mit der Zeit naturgemäß zunehmend verblasst“ (RegE, S. 1). Hinzu kommt, dass das notwendige Mitschreiben eigener Notizen als eine notwendige Gedächtnisstütze die Verfahrensbeteiligten davon abhält, „sich vollumfänglich auf das Geschehen in der Hauptverhandlung zu konzentrieren“ (ebenda).

Diese Überschrift könnte fast ein wenig zynisch anmuten, doch sie ist das – rechtmäßige – Ergebnis der Entscheidung des EuGH, Urt. v. 11.5.2023 – verb. C-156/22 - 158/22 – TAP Portugal. Danach ist der überraschende Tod eines Co-Piloten kein Grund i.S.v. Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO), der die Luftfahrtlinie davon dispensieren könnte, eine Ausgleichszahlung für den Ausfall des gebuchten Flugs zu entrichten. Es ging um einen Flug von Stuttgart nach Lissabon; um 6.05 Uhr sollte der Flug planmäßig starten. Doch kurz nach vier Uhr fand man den Co-Piloten tot in seinem Hotelzimmer.

EuG v. 10.5.2023 - T-34/21 u.a.
Das EuG erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von Deutschland im Kontext der Covid-19-Pandemie geplante Rekapitalisierung der Lufthansa in Höhe von 6 Mrd. € genehmigt wurde. Der Kommission sind mehrere Fehler unterlaufen, und zwar insbesondere, indem sie erstens angenommen hat, die Lufthansa sei nicht in der Lage, sich in Höhe ihres gesamten Bedarfs Finanzmittel auf den Märkten zu beschaffen, zweitens keinen Mechanismus verlangt hat, mit dem ein Anreiz für die Lufthansa geschaffen wird, die Kapitalbeteiligung Deutschlands so bald wie möglich zurückzukaufen, drittens eine beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verneint hat und viertens bestimmte Verpflichtungen akzeptiert hat, die nicht gewährleisten, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

LG Düsseldorf v. 12.1.2023 - 14c O 95/22
Bei der Auslegung des § 27 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 2 TabakerzV kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass selbst solche Rechtsnormen, die zum Schutze der menschlichen Gesundheit strengste Anforderungen an den Gehalt und die Reinheit bestimmter Inhaltsstoffe stellen, gewisse Toleranzen zulassen. So sind im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren vom Hersteller angemessene Toleranzbereiche für den Wirkstoffgehalt der arzneilichen Wirkstoffe anzugeben und einzuhalten.

BGH v. 14.3.2023 - II ZR 152/21
Der BGH hat über die Auslegung einer Schlichtungsklausel einer Partnerschaftsgesellschaft von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern geurteilt. Dabei verwarf er die Entscheidungen der Vorinstanzen, die die Klage mangels Durchführung des Schlichtungsverfahrens für unzulässig gehalten hatten. Laut BGH war die Klausel jedoch anders zu interpretieren.

EuGH v. 11.5.2023 - C-156/22 u.a.
Die Annullierung eines Fluges wegen des unerwarteten Todes des Kopiloten befreit das Luftfahrtunternehmen nicht von seiner Ausgleichspflicht gegenüber den Fluggästen. Ein solcher Tod, so tragisch er auch ist, stellt keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, sondern ist - wie jede unerwartete Krankheit eines unverzichtbaren Besatzungsmitglieds - Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens.

OLG Brandenburg v. 21.3.2023 - 3 U 81/20
Dass es sich bei diesem Vertrag um einen Treuhandauftrag des Darlehensnehmers an den Treuhänder handelte, ergab sich schon daraus, dass dieser die Sicherheit, auf deren treuhänderische Verwaltung es zur Sicherheit des Treugebers ankam, zu leisten hatte und zudem die Vergütung des Treuhänders trug. § 43 a Abs. 4 BRAO setzt voraus, dass der Rechtsanwalt bei beiden Tätigkeiten im Kernbereich der rechtsbesorgenden anwaltlichen Tätigkeit handelt.

BGH v. 9.3.2023 - I ZR 167/21
Die gem. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) erforderliche Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses (hier: Tellerschleifgerät) bedingt sind, ist für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert anhand aller für den Einzelfall maßgeblichen objektiven Umstände vorzunehmen.

BGH v. 20.4.2023 - I ZR 108/22
Sind "ähnliche Hinweise" i.S.v. Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nur solche in einer Werbung enthaltenen Hinweise, die genauso wie die in dieser Vorschrift ausdrücklich aufgezählten Begriffe die Eigenschaften des Biozids hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit in pauschaler Weise verharmlosen, oder fallen unter "ähnliche Hinweise" alle Begriffe, die hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit einen den konkret aufgezählten Begriffen vergleichbaren verharmlosenden, nicht aber zwingend auch einen generalisierenden Gehalt wie diese aufweisen?

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) durch den Ausschuss Handelsrecht unter Mitwirkung der Ausschüsse Steuerrecht (zu Art. 16) und Insolvenzrecht (zu Art. 19) zum Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG).

 


LG Düsseldorf v. 24.3.2023 - 38 O 92/22
Lenkt der Unternehmer in seiner kommerziellen Kommunikation die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf bestimmte, seiner Sphäre zuzuordnende Umstände, von denen der Verbraucher typischerweise keine (nähere) Kenntnis hat, ist von dem Unternehmer zu erwarten, den Verbraucher in die Lage zu versetzen, die Richtigkeit der Werbeaussage prüfen und ihre Bedeutung einschätzen zu können. Das gilt auch und gerade dann, wenn umweltbezogene Begriffe verwendet werden.

Der Vermittlungsausschuss hat sich am 9.5.2023 auf Änderungen beim Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.

Aktuell in der ZIP
Das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung eines deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes darf ohne Übertreibung als „schwere Geburt“ bezeichnet werden. Und noch ist sie nicht überstanden. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche Entscheidungen betroffene Unternehmen mit Blick auf die Umsetzung des noch in 2023 zu erwartenden Gesetzes bereits jetzt treffen können oder vorbereiten sollten.

Zwei ehemalige Kassierer einer Bank müssen einen von ihnen über mehrere Jahre aus der Hauptkasse entnommenen Millionenbetrag zurückerstatten. Der Bank, die auf das „Vier-Augen-Prinzip“ zur Kontrolle und Überprüfung der Mitarbeiter gesetzt hatte, ist kein anspruchskürzendes Mitverschulden anzulasten. Das hat das OLG Zweibrücken, Urt. v. 25.1.2023 – 7 U 214/21, entschieden.

Das Unionsrecht schreibt nicht vor, dass bezahlter Jahresurlaub, der mit einer Quarantäne zusammenfällt, die von einer Behörde wegen des Kontakts des Arbeitnehmers mit einer mit dem Virus SARS-CoV‑2 infizierten Person angeordnet wurde, verschoben wird. Diese Ansicht hat der Generalanwalt Priit Pikamäe (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 4.5.2023 – C-206/22 – Sparkasse Südpfalz) vertreten.

BGH v. 9.5.2023 - XI ZR 544/21
Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat über die Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem sog. Schuldscheindarlehen entschieden.

LG München I v. 24.4.2023 - 32 O 2905/22
Die 32. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am 24.04.2023 einen Finanzdienstleister zur Zahlung von 3 Mio € Schadensersatz an eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Pflichtverletzung wegen einer Auskunft verurteilt.

VerwG Berlin v. 27.4.2023 - VG 4 K 311/22
Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf Arbeitnehmer im Kundenservice in Deutschland an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen.

OLG Brandenburg v. 18.4.2023 - 6 W 31/23
Die vorvertragliche Informationspflicht wird nicht bereits durch das Bestehen einer Garantie als solche ausgelöst, sondern nur dann, wenn der Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran hat, Informationen über die Garantie zu erhalten, um sich zu entscheiden, ob er den Vertrag abschließt. Die bloße Erwähnung einer Garantiekarte in der Inhaltsangabe der abfotografierten Verpackung stellt kein Angebot auf Abschluss eines Garantievertrages dar.

EuGH, C-206/22: Schlussanträge des Generalanwalts vom 4.5.2023
Der Generalanwalt am EuGH ist der Ansicht, dass das Unionsrecht nicht vorschreibt, dass bezahlter Jahresurlaub, der mit einer Quarantäne zusammenfällt, die von einer Behörde wegen der Exposition eines Arbeitnehmers gegenüber dem Virus SARS-CoV‑2 angeordnet wird, verschoben wird.

EuGH, C-148/22: Schlussanträge des Generalanwalts vom 4.5.2023
Generalanwalt Collins: Eine öffentliche Einrichtung darf ihren Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen jedes sichtbaren Zeichens politischer, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen an ihrem Arbeitsplatz verbieten. Wird eine solche Regel allgemein und unterschiedslos angewandt, kann sie durch den Willen einer Gemeinde gerechtfertigt sein kann, ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu gestalten.

EuGH v. 4.5.2023 - C-487/21
Das Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird. Dieses Recht impliziert das Recht, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken, die diese Daten enthalten, zu erlangen, wenn dies unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch die DSGVO verliehenen Rechte zu ermöglichen.

OLG Frankfurt a.M. v. 19.4.2023 - 13 U 82/22
Wer das Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen investiert, haftet nicht für entgangenen Gewinn, wenn es bei Umwechslungen zwischen den Währungen (Ethereum/Bitcoin) zu Kursverlusten kommt.

EuGH v. 4.5.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch. Der Schadensersatzanspruch hängt jedoch nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht.

EuGH v. 4.5.2023 - C-389/21 P
Der EuGH hat den Beschluss der EZB bestätigt, mit dem Crédit lyonnais verweigert wurde, 34 % seiner Risikopositionen gegenüber der Caisse des dépôts et consignations bei der Berechnung seiner Verschuldungsquote unberücksichtigt zu lassen. Der EuGH hob das Urteil des EuG auf, das dadurch die Grenzen seiner gerichtlichen Kontrolle überschritten hat, dass es seine eigene Beurteilung des Risikos von Notverkäufen, das für Crédit lyonnais bestand, an die Stelle der von der EZB getroffenen Beurteilung gesetzt hat.

BGH v. 4.5.2023 - III ZR 88/22
In einem Mobilfunkvertrag ist die Klausel in den AGB eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen.

BGH v. 30.3.2023 - IX ZR 121/22
Der aktienrechtliche Schutz des gutgläubigen Dividendenempfängers schließt eine Insolvenzanfechtung nicht aus. Eine Dividendenzahlung an den Aktionär ist nicht deshalb unentgeltlich, weil der zugrundeliegende Gewinnverwendungsbeschluss infolge der (späteren) Ersetzung des Jahresabschlusses seine Wirkung verliert.

OLG Zweibrücken v. 25.1.2023 - 7 U 214/21
Zwei ehemalige Kassierer einer Bank müssen einen von ihnen über mehrere Jahre aus der Hauptkasse entnommenen Millionenbetrag zurückerstatten. Der Bank, die das auf das "Vier-Augen-Prinzip" zur Kontrolle und Überprüfung der Mitarbeiter gesetzt hatte, ist kein anspruchskürzendes Mitverschulden anzulasten.

OLG Düsseldorf v. 2.5.2023 - V-6 Kart 1/20 (OWi)
Das OLG Düsseldorf hat im Kartellbußgeldverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH eine Geldbuße i.H.v. 50 Mio. € verhängt. Das Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer war zuvor eingestellt worden.

Erneut hat der EuGH, Urt. v .27.4.2023 – C-705/21 – AxFina Hungary, zu den vielfältigen Fragen Stellung bezogen, die sich aus der Anwendung von Art. 6 Abs. 1 der Klausel-RL 93/13/EWG (Unverbindlichkeit einer missbräuchlichen Klausel) und Art. 7 Abs. 1 (zwingende abschreckende Wirkung gegen den Verwender missbräuchlicher Klauseln) ergeben. Wieder ging es – dieses Mal in einem ungarischen Fall – um die Rechtsfolgen, die sich bei einem im Jahr 2008 aufgenommenen Fremdwährungsdarlehen über einen Betrag von ca. 7.000 € (Autokauf) ergaben. Bis zum August 2015 zahlte der Kläger die Raten.

In einer auch für BGHZ bestimmten Leitsatzentscheidung hat der BGH, Urt. v. 14.3.2023 – II ZR 162/21, folgende Leitsätze formuliert, die im Blick auf die Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 343 Abs. 2 GmbHG Neuland betreten:

Die Klägerin eines vor dem BFH, der den Umweg über den EuGH nahm, geführten Verfahrens war eine im Inland ansässige Wertpapierhandelsbank. Sie unterhielt in Großbritannien eine Zweigniederlassung. Doch auf der Insel wurden keine Gewinne, wohl aber deutliche Verluste erzielt. Daher entschloss sich der Vorstand der Muttergesellschaft sehr bald, die Tore der Zweigniederlassung zu schließen. Die Folge war, dass ein weiterer Verlustvortrag nicht mehr in Betracht kam; Abgaben von Steuererklärungen für die Betriebsstätten waren deshalb entbehrlich.

Aktuell in der ZIP
Über die Gewinnverwendung können sich Gesellschafter oftmals nicht einigen. Der Beitrag untersucht die Frage, welche Rechtsbehelfe den Gesellschaftern zur Verfügung stehen, wenn eine einverständliche Lösung nicht erreicht werden kann.

Ein Schiedsspruch ist grundsätzlich persönlich und eigenhändig von allen beteiligten Schiedsrichtern zu unterschreiben. Sofern ein Schiedsrichter nicht zur Unterschriftsleistung in der Lage ist, muss sich aus dem Verhinderungsvermerk sowohl die Tatsache der Verhinderung als auch deren Grund ergeben. Das hat das OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.4.2023 – 26 Sch14/22, entschieden.