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BGH, Urteil vom 5. Juni 2024 - VIII ZR 150/23

Leitsatz des Gerichts:
Bezieht ein Wohnraummieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe des SGB II, geht ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II auf den Sozialleistungsträger über.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.07.2024 08:43

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