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Logistikdienstleister weLOG saniert sich in Eigenverwaltung

Wetzlar. 16. Juli 2024: Nach dem Antrag der weLOG GmbH auf Eröffnung eines Verfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung hat das zuständige Amtsgericht Wetzlar am 16. Juli 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Der Betrieb mit seinen rund 245 Mitarbeitenden wird uneingeschränkt fortgeführt und von der Geschäftsführung in Eigenregie saniert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind durch die Bundesagentur für Arbeit für drei Monate gesichert.

Unterstützt wird die Geschäftsführung von den Rechtsanwälten Justus von Buchwaldt und Dr. Christoph Weber von der Restrukturierungskanzlei BBL, sie fungieren als Generalbevollmächtigte. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Wetzlar Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt, er überwacht das Verfahren.

Die 2019 gegründete weLOG GmbH bietet Logistikdienstleistungen für Onlineshops in unterschiedlichsten Branchen, u.a. die Textilindustrie und andere Lifestyle-Unternehmen. Nachdem ein Großkunde zuletzt seine Rechnungen nicht bezahlt hatte, geriet das Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten.

„Das Verfahren in Eigenverwaltung eröffnet uns umfassende Möglichkeiten, das Unternehmen zu sanieren und wirtschaftlich nicht mehr tragbare Geschäftsbeziehungen zu beenden. Unser Ziel ist es, die Gesellschaft zu erhalten und somit auch den überwiegenden Teil der bestehenden Arbeitsplätze langfristig zu sichern,“ betont Geschäftsführer Manuel Rupp.

„Die Geschäftsführung hat rechtzeitig auf die Krise reagiert und das Geschäftsmodell erscheint grundsätzlich intakt. Daher sind wir durchaus zuversichtlich, den Geschäftsbetrieb auch längerfristig fortführen zu können,“ erläutert der Generalbevollmächtigte Justus von Buchwaldt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.07.2024 08:58

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