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BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Das hat der BFH, Urt. v. 23.1.2024 – IX R 36/21, entschieden.

§ 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes sei verfassungsgemäß. Insbesondere verstoße der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht der betroffenen Steuerpflichtigen auf informationelle Selbstbestimmung. Die Übermittlung der Informationen sei jedenfalls zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.04.2024 07:13
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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