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BSG: Unfallversicherungsschutz bei Heizkesselexplosion im Homeoffice

Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Das hat das BSG, Urt. v. 21.3.2024 – B 2 U 14/21 R, entschieden.

Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte. Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinem Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge der Kläger eine schwere Augenverletzung erlitt.
Das BSG hat – entgegen den Vorinstanzen – einen Arbeitsunfall anerkannt. Der Kläger habe nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen häuslichen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen wollen. Die Benutzung des Temperaturreglers sei deshalb unternehmensdienlich gewesen, der Heizungsdefekt kein unversichertes privates Risiko.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.03.2024 11:32
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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