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BMJ: Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts in Zivilverfahren vor den Amtsgerichten

Das BMJ hat am 6.3.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte veröffentlicht. Die Streitwertgrenze soll künftig auf 8.000 € steigen.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Amtsgerichte zu stärken und die Spezialisierung in der Justiz zur Förderung effizienter Verfahrensführungen auszubauen. Es sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:

Der Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte wird von bisher 5.000 € auf 8.000 € angehoben. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt über 30 Jahre zurück. Die nunmehrige Anhebung soll unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung erfolgen. Durch diese Anhebung wird sich die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen.

Daneben sollen zur Förderung der Spezialisierung der Justiz weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer, bei anderen Rechtsgebieten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene streitwertunabhängige Zuweisung von bestimmten Sachgebieten an das Amts- oder das Landgericht wird diesem Umstand Rechnung getragen, so dass Verfahren effizient im Sinne der Bürger bearbeitet werden können.

So sollen Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle.

Streitigkeiten aus dem Bereich der Vergabesachen, der Heilbehandlungen sowie der Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen hingegen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.

Der RefE ist abrufbar unter www.bmj.de.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.03.2024 07:45
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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