Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BGH, Urteil vom 9. November 2021 - II ZR 137/20

Leitsatz des Gerichts:
Ein Satzungsänderungsbeschluss, der im Fall der Abwicklung der Gesellschaft vorsieht, Vermögen zugunsten unbekannter Aktionäre vor Ablauf eines Jahres zu hinterlegen, seit dem der Aufruf der Gläubiger bekanntgemacht worden ist, verstößt gegen die gläubigerschützende Vorschrift des § 272 Abs. 1 AktG und ist nichtig.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.12.2021 12:45

zurück zur vorherigen Seite