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BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - XI ZB 27/19

Leitsatz des Gerichts:
§ 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG und § 15 KapMuG stehen einer Verfahrensweise entgegen, bei der der Vorlagebeschluss durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts ersetzt wird, der von da ab alleinige Entscheidungsgrundlage des Musterverfahrens ist.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.08.2021 08:59

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