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BGH, Urteil vom 18. April 2024 - IX ZR 89/23

Leitsatz des Gerichts:
Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.05.2024 08:26

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