BGH, Beschluss vom 25. April 2024 - IX ZB 55/23
Leitsätze des Gerichts:
1. Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.
2. Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.
(Volltext)
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.05.2024 08:26