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BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - II ZR 70/23

Leitsatz des Gerichts:
Dem Berufungsgericht ist es verwehrt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück zuweisen und dadurch eine Klageänderung für wirkungslos zu erachten, wenn das Erstgericht die erstinstanzliche Antragstellung durch einen Hinweis auf seine im Urteil aufgegebene Rechtsauffassung veranlasst hatte.
(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.05.2024 09:54

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