Kabinett beschließt vorzeitiges Aus für Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar
Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, hält die Bundesregierung bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr für erforderlich.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.