BAG: Keine Tariffähigkeit der DHV
Das BAG hat mit Beschluss vom 22.6.2021 (1 ABR 28/20) entschieden, dass die DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. nicht tariffähig ist.
Tarifverträge könne nur eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung schließen. Das setze voraus, dass die Vereinigung über Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite und hinreichende organisatorische Leistungsfähigkeit in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des beanspruchten Zuständigkeitsbereichs verfügt. Diese soziale Mächtigkeit werde regelmäßig durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelt.
Wie die gebotene Gesamtwürdigung ergebe, könne selbst bei Zugrundelegung der Angaben der DHV nicht prognostiziert werden, dass diese in ihrem eigenständig bestimmten Zuständigkeitsbereich über die notwendige mitgliedervermittelte Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den sozialen Gegenspielern verfüge. Die DHV könne ihre soziale Mächtigkeit auch nicht aus ihrer Teilnahme am Tarifgeschehen auf der Grundlage ihrer aktuellen Satzung herleiten.