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Hinweise für Autoren

Bearbeitungshinweise für EWiR-Autoren

  1. Umfang

    Jeder EWiR-Kommentar ist auf 2 Druckseiten beschränkt; das sind ca. 6.500 Zeichen einschl. der leeren (oder 3 Manuskriptseiten mit jeweils 35 Zeilen à 63 Anschlägen). Diese Vorgabe ist auch aus einordnungstechnischen Gründen zwingend; deshalb bitten wir, schon im Manuskript diese Zeichenzahl nicht zu überschreiten.
  2. Stichwörter

    Eingangs jedes Kurzkommentars sind prägnante Stichworte, die den Fall/das Rechtsproblem kennzeichnen, in der Reihenfolge ihrer Bedeutung bzw. nach Sachzusammenhang zu formulieren. Diese Stichwörter dienen zugleich der sachgerechten Einordnung des Kurzkommen­tars in das Stichwortverzeichnis.
  3. Paragraphen

    Unterhalb der Stichwörter werden die behandelten Paragra­phen angegeben, der wichtigste, der auch als Leitparagraph für die Einsortierung nach Gesetzen und Vorschriften maßgeblich ist, zuerst, die weiteren in der Reihenfolge ihres Zusammen­hangs und ihrer Bedeutung.
  4. Leitsätze

    Grundsätzlich werden die Original-Leitsätze der Gerichte übernommen, weil die Bezeichnung „Leitsatz des Gerichts“ Hinweis auf die Bedeutung der Entscheidung gibt, die das Gericht ihr selbst beimisst. „Zur-Leitsätze“ der Gerichte sind jedoch durch Aussageleitsätze des Verfassers zu er­setzen. Wird in der Kommentierung nur einer von mehreren in den Leitsätzen des Gerichts angesprochenen Aspekten aufgegriffen, braucht nur der entsprechende Leitsatz wiedergegeben zu werden, insb. wenn es Platzprobleme gibt. Auch der Leitsatz des Verfassers muss immer die Kernaussage der Entscheidung wiedergeben – nicht die Kernaussage des EWiR-Kommentars.
  5. Aufbau des Kommentars

    1. Problemstellung:
      Das ist insbesondere Wiedergabe des Streitstands, wie er sich bis zur Entscheidung in Rechtsprechung und Literatur dargestellt hat. Die Urteilsproblematik kann, wenn sinnvoll, schon an dieser Stelle durch einen Kurzumriss des Sachverhalts – eventuell aber auch erst im Rahmen der Entscheidungsaus­sage (nachstehend 2.) – zusätzlich erhellt werden.
    2. Entscheidungsaussage:
      In der gebotenen Kürze ist zu umreißen, wie das Gericht sich zu dem(n) entscheidungsrelevan­ten Rechtsproblem(en) geäußert hat.
    3. Analyse:
      Die kritische Hinterfragung der Begründung sowie des Ergebnisses der Entscheidung bildet den Hauptteil der Besprechung.
    4. Praktische Konsequenzen:
      Abschließend ist aufzuzeigen, welches Gewicht die Entscheidung hat, welche Tendenzen sich aus ihr ableiten lassen und wie die Praxis sich hierauf zweckmäßi­gerweise einzustellen hat.
  6. Formatvorlage

    Die Redaktion stellt eine Formatvorlage zur Verfügung, die den Kommentator in Art einer Checkliste durch die Elemente des Kurzkommentars führt – und der Redaktion die Weiterverarbeitung erleichtert. Die Redaktion begrüßt, wenn davon Gebrauch gemacht wird; selbstverständlich kann das Manuskript aber auch in der hergebrachten Form erstellt werden.
  7. Manuskriptzusendung

    Manuskriptzusendung wenn möglich per E-Mail ().
  8. Telefonische Rückfragen

    Telefonische Rückfragen unter +49 221 40088-11 – Frau Garke.
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