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EWiR 2009, 293

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Verbraucherdarlehensvertrag, Kreditvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit
§ 491 BGB
1/09
BGB § 491 Abs. 1, § 14; HGB §§ 343, 344
BGH EWiR § 491 BGB 1/09, 293 (Wolters)
Leitsatz des Gerichts:

Darlehensgeber i. S. d. § 491 Abs. 1 BGB kann auch ein Unternehmer sein, dessen unternehmerische Tätigkeit sich nicht auf die Kreditvergabe bezieht. Notwendig ist nur, dass der Unternehmer bei Abschluss des Darlehensvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei auch eine erstmalige Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit ausreichend ist.

BGH, Urt. v. 9. 12. 2008 – XI ZR 513/07 (OLG Stuttgart ) +, ZIP 2009, 261 = MDR 2009, 340 = NZG 2009, 273 = WM 2009, 262
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