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EWiR 2010, 383

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Zinsswap-Geschäft, Anlageberatung, Aufklärungspflichten/„Lehman Brothers“
§ 280 BGB
10/10
BGB § 280; WpHG § 31 Abs. 2 Nr. 2
OLG Frankfurt/M. EWiR § 280 BGB 10/10, 383 (A. Podewils)
Leitsätze des Gerichts:

1. Wird im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen, Twin Win Zertifikate (sog. Schmetterlingszertifikate) zu zeichnen, bei denen – abgesehen von einer vorgesehenen Sicherheitsschwelle von 50 % und dem Emittentenrisiko – ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, muss über das Rückzahlungsszenario bei Berühren/Unterschreiten dieser Sicherheitsschwelle detailliert aufgeklärt werden.

2. Da bei den ausgegebenen Ersatzzertifikaten, die die Wertentwicklung des Dow Jones Euro Stoxx abbilden, das eingesetzte Kapital verloren werden kann, ist auch über ein vorzeitiges Kündigungsrecht der Emittentin aufzuklären.

OLG Frankfurt/M., Urt. v. 17. 2. 2010 – 17 U 207/09 (nicht rechtskräftig, Az. des BGH XI ZR 85/10; LG Frankfurt/M.), ZIP 2010, 567 = WM 2010, 613
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