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Bundeskartellamt prüft mögliche kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1 durch Vodafone und Vantage Towers

Anlässlich einer von der 1&1 Mobilfunk GmbH eingereichten Beschwerde prüft das Bundeskartellamt, ob die Vodafone GmbH bzw. die mit dieser verbundene Vantage Towers AG 1&1 bei der Mitnutzungsmöglichkeit von Funkturmmasten behindert und damit eventuell gegen deutsche und europäische Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der beabsichtigte Markteintritt von 1&1 als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland ist aus wettbewerblicher Sicht zu begrüßen. Naturgemäß erfordert der Aufbau eines eigenen Mobilfunknetzes hohe Investitionen und es müssen bei einem solchen Schritt unternehmerische Risiken eingegangen werden. Eine zentrale Aufgabe des Kartellrechts ist es, dem Verhalten von Unternehmen faire Spielregeln zu setzen. Dabei gilt für marktmächtige und marktbeherrschende Unternehmen, dass sie andere Unternehmen nicht unbillig behindern dürfen. Wir werden uns insofern genau ansehen, ob es gute Gründe für eine Verzögerung bei der Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 gibt.“

Der Telekommunikationskonzern 1&1 bietet DSL- und Telefon-Anschlüsse sowie Sprach- und Daten-Tarife in mehreren Mobilfunknetzen an. Nachdem das Unternehmen im Jahre 2019 erstmals ein Frequenzspektrum ersteigert hat, ist es angetreten, sich als vierter deutscher Netzbetreiber zu etablieren. Dabei unterliegt 1&1 einer an den Frequenzerwerb gekoppelten staatlichen Ausbaupflicht.

Bei Vantage Towers handelt es um die ehemalige Funkturmsparte des Vodafone-Konzerns, die im März 2021 als Aktiengesellschaft börsennotiert wurde. Dabei blieb die Obergesellschaft des Vodafone-Konzerns auch nach dem Börsengang zunächst weiterhin Mehrheitsaktionär. Vantage Towers vertreibt und verwaltet das aus dem Vodafone-Konzern ausgegliederte Portfolio an bestehenden Mobilfunkstandorten; in Deutschland sind dies ca. 19.400 Antennenstandorte. Die Standorte werden weiterhin von Vodafone als Hauptmieter genutzt und sind damit wesentlicher Bestandteil des deutschen Mobilfunknetzes von Vodafone. Das Geschäftsmodell von Vantage Towers sieht es jedoch grundsätzlich vor, Flächen zur Antennenmontage auch an andere Mobilfunknetzbetreiber neben Vodafone zu vermieten.

Im Dezember 2021 haben 1&1 und Vantage Towers vertraglich eine solche Mitnutzung einer größeren Zahl an Standorten vereinbart. Die Bereitstellung der zugesagten Standorte hat sich allerdings im Laufe des Jahres 2022 massiv verzögert und verzögert sich auch weiterhin. Die Nutzung dieser Standorte ist ein wesentlicher Faktor für den für dieses Jahr beabsichtigten Start des eigenen Mobilfunknetzes von 1&1.

Unabhängig von dem Verfahren des Bundeskartellamtes prüft die Bundesnetzagentur momentan die Verhängung eines Bußgeldes gegen 1&1, da das Unternehmen die Versorgungsauflage aus der Frequenzauktion von 2019 zur Inbetriebnahme von 1.000 5G-Basisstationen nicht fristgerecht erreicht hat. Während die Bundesnetzagentur aufgrund der Kriterien des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Erfüllung der Pflichten des Frequenzinhabers überprüft, ist Gegenstand des Verfahrens des Bundeskartellamtes, ob das unternehmerische Verhalten von Vantage Towers und Vodafone auf „Zulieferseite“ nach den Maßstäben des deutschen und europäischen Kartellrechts zu beanstanden sein könnte.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.06.2023 16:18
Quelle: Bundeskartellamt PM vom 2.6.2023

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