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PLUTA-Rechtsanwalt Willrodt ist vorläufiger Sachwalter der Sono Motors GmbH

München, 22. Mai 2023. Die Sono Motors GmbH hat am 15. Mai 2023 beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Der Antrag wurde genehmigt und Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der Geschäftsbetrieb des Solarauto-Start-ups wird im Rahmen des Schutzschirmverfahrens fortgeführt. Ende Februar 2023 hatte Sono Motors angekündigt, sein Geschäftsmodell umzustrukturieren und sich künftig ausschließlich auf die Nachrüstung und Integration der Solartechnologie in Fahrzeuge von Drittanbietern sowie Flottenbetreibern zu konzentrieren. Gleichzeitig hatte das Unternehmen sein Solarauto-Projekt Sion mit sofortiger Wirkung eingestellt. Für die Abwicklung der Kundenansprüche aus den Sion-Reservierungen wurde ein Rückzahlungsplan entwickelt. Die hierfür erforderliche Finanzierung konnte nicht realisiert werden, sodass die Geschäftsführung einen Schutzschirmantrag stellte.

Unter den gegebenen Bedingungen bietet das Schutzschirmverfahren der Sono Motors GmbH die notwendige Flexibilität für eine Sanierung des Start-ups. Im Rahmen des Verfahrens soll die Fokussierung auf die Nachrüstung und Integration der Solartechnologie in Fahrzeuge von Drittanbietern umgesetzt werden. In diesem Geschäftsbereich hat das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits mit insgesamt 25 Partnern Absichtserklärungen und Kundenaufträge/-verträge. Die Gesellschaft wird im Verfahren von dem Restrukturierungsteam von Dentons unter der Leitung der Sanierungsexperten Dr. Holger Ellers und Dirk Schoene im Verfahren unterstützt.

Der vorläufige Sachwalter Ivo-Meinert Willrodt von PLUTA sagt: „Wir werden in den kommenden Monaten die Eigenverwaltung und Neuausrichtung des Unternehmens unterstützen. Hierzu muss im Verfahren ein Sanierungsplan erstellt werden, um dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen. Gleichzeitig werden wir das Verfahren bestmöglich im Interesse der Gläubiger begleiten.“ Willrodt wird im Verfahren unterstützt von PLUTA-Rechtsanwalt Wolfgang Bernhardt.

Gläubiger können ihre Forderungen beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden, wenn das Verfahren eröffnet wurde. Im vorläufigen Verfahren ist dies grundsätzlich nicht möglich. Die Eröffnung des Verfahrens wird nach derzeitigem Stand im August 2023 erwartet. Der Sachwalter wird alle Gläubiger informieren, sobald die Forderungsanmeldung erfolgen kann. Nach einer ersten Bestandsaufnahme gibt es in dem Verfahren mehr als 20.000 Gläubiger.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.05.2023 10:09

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