Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

DAV-Stellungnahme 29/2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG)

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) durch den Ausschuss Handelsrecht unter Mitwirkung der Ausschüsse Steuerrecht (zu Art. 16) und Insolvenzrecht (zu Art. 19) zum Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG).

 

Der DAV begrüßt die vorgesehene Bereichsausnahme von der gerichtlichen AGB-Kontrolle. Allerdings sollte das Gesetz nicht bei der punktuellen Bereichsausnahme für Finanzierungsgeschäfte stehenbleiben, sondern das Problem des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr insgesamt in Angriff nehmen. Auch die in Art. 10 vorgesehene Regelung von Börsenmantelaktiengesellschaften (BMAG), die nach dem Vorbild der Special Purpose Acquisition Companies (Spacs) einen alternativen Weg an den Kapitalmarkt eröffnen sollen, ist im Grundsatz begrüßenswert. Die Regelungsvorschläge bleiben aber hinter internationalen Standards zu weit zurück, um einen praktischen Erfolg der neuen Rechtsform erwarten zu lassen. Der DAV unterstützt auch den Regelungsvorschlag zur Wiederzulassung von Mehrstimmrechtsaktien, tritt allerdings für Änderungen im Detail ein. Deutlich größeren Überarbeitungsbedarf sieht der DAV bei den vorgeschlagenen Regelungen zur Verbesserung der Grundlagen für die Eigenkapitalbeschaffung. Weitgehend ausgereift ist demgegenüber der Regelungskomplex, mit dem das Gesetz über elektronische Wertpapiere jetzt auch auf elektronische Aktien ausgedehnt werden soll.

Weitere Einzelheiten in der ausführlich begründeten DAV-(Stellungnahme) Nr. 29/2023.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.05.2023 11:55
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite