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Keine Zustimmung für Gesetz zum Whistleblowerschutz im Bundesrat

Der Bundestagsbeschluss zum Schutz von Whistleblowern hat am 10.2.2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

Das Gesetz, das der Bundestag im Dezember 2022 verabschiedet hatte, regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Diese Änderung wurde erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Regierungsentwurf aufgenommen - u.a. auch mit Blick auf Zugehörige der Reichsbürgerszene.

Behörden und Unternehmen sollen gesonderte interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise entgegennehmen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Der Bundestagsbeschluss regelt Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben. Hintergrund sind Vorgaben einer EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umzusetzen sind. Das Gesetz sollte drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mehr zum Thema:

Aufsatz:
Der Deutsche Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen – was hat sich geändert, worauf ist ab Mai 2023 zu achten und was ist noch ungeklärt?
Thomas Sonnenberg / Peter Rempp, GmbHR 2023, 112

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Aufsatz:
Der neue Hinweisgeberschutz
Nathalie Oberthür, ArbRB 2022, 378

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.02.2023 11:16
Quelle: Bundesrat PM vom 10.2.2023

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