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OLG Naumburg v. 9.2.2023 - 5 MK 1/20

Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen einer Sparkasse

Das OLG Naumburg hat vorliegend im Musterverstellungsverfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse entschieden.

Der Sachverhalt:
Der klagende Verbraucherschutzverband begehrt im Rahmen einer Musterfeststellungsklage die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen der beklagten Sparkasse, die ab dem Jahr 1993 bis Anfang 2006 ausgereicht und spätestens im Jahr 2018 beendet waren.

Das LG gab der Klage statt und stellte fest, dass die Zinsberechnung anhand der im Urteilsausspruch bezeichneten Zinsreihe aus den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen vorzunehmen ist.

Die Gründe:
Die Beklagte ist verpflichtet, die Zinsanpassung für näher bezeichnete formularmäßige Prämiensparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen. Die Vornahme dieser Zinsanpassung muss unter Wahrung des relativen Zinsabstandes monatlich und ohne Berücksichtigung einer Zinsschwelle durchgeführt werden. Der vertragliche Anspruch von Kunden der Beklagten, die Verbraucher sind, entsteht hinsichtlich des Guthabens und der Zinsen aus den streitgegenständlichen Prämiensparverträgen frühestens ab dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des Sparvertrags.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.02.2023 15:37
Quelle: OLG Naumburg PM Nr. 2 vom 9.2.2023

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