Logo Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

BMJ: Commercial Courts auf dem Vormarsch

Wie sich aus einem Eckpunktepapier des BMJ vom 12.1.2023 ablesen
lässt, strebt das BMJ an, an den OLG, aber auch an ausgewählten LG
die prozessuale Möglichkeit zu eröffnen, dort Wirtschaftsstreitigkeiten
anhängig zu machen, bei denen „Commercial Courts“ tätig werden.
Ihr Wesensmerkmal: Das gesamte Verfahren – einschließlich auch
des Urteils – kann und wird in englischer Sprache durchgeführt. Die
Besonderheit: Von einem Streitwert von einer Mio. € an haben die
Parteien – einvernehmlich – sogar die Möglichkeit, erstinstanzlich
eingerichtete Senate am OLG anzurufen. Die „Verbesserung“ gegenüber
dem Ist-Zustand soll des Weiteren darin bestehen, dass Wortprotokolle
gefertigt werden, was bei umfangreichen und tatsachenintensiven
Beweisaufnahmen allemal ein erheblicher Vorteil gegenüber
der bisherigen Praxis wäre.

Im Hintergrund steht dabei die Erwartung, dass sich der Gerichtsplatz
Deutschland auch in großen internationalen Auseinandersetzungen
einen „Standortvorteil“ verschaffen kann, der dann natürlich auch der
Anwaltschaft zugutekommen würde. Die ersten Erfahrungen mit solchen
„Commercial Courts“, wie sie vor allem am LG und OLG Stuttgart
inzwischen gemacht worden sind, belegen, dass die eingeschlagene
Richtung in jeder Hinsicht begrüßenswert ist. Doch liegt es letztlich
an den streitenden Parteien selbst, ob sie diesen „Sonderweg“ gehen
wollen. Denn die Gerichte werden, wenn denn die Bundesländer einen
„Commercial Court“ eingerichtet haben, sprach- und vor allem
auch höchst sachkundige Richter bereithalten.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.01.2023 11:58
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite