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EuGH: Fiktive Namen für anonym geführte Verfahren

Seit dem 1.1.2023 werden – lt. einer Pressemitteilung des EuGH vom
9.1.2023 – allen neuen, anonym geführten Verfahren, in denen sich
natürliche Personen gegenüberstehen (deren Namen seit dem
1.7.2018 aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten durch
Initialen ersetzt werden) oder in denen natürliche Personen juristischen
Personen gegenüberstehen, deren Namen nicht unterscheidungskräftig
sind, mit Hilfe eines IT-basierten Generators fiktive Namen
zugeordnet. Diese Vorgehensweise wurde eingeführt, um anonym
geführte Verfahren leichter zu identifizieren. So bleiben diese
Verfahren besser im Gedächtnis und können sowohl in der Rechtsprechung
als auch in anderen Zusammenhängen einfacher zitiert
werden.

Die Zuordnung fiktiver Namen betrifft nicht
• Vorabentscheidungsverfahren, in denen der Name der juristischen
Person hinreichend unterscheidungskräftig ist (in diesem Fall wird
die betreffende Rechtssache nach dieser juristischen Person benannt);
• Klageverfahren (der Gerichtshof ordnet solchen Rechtssachen weiterhin
eine beschreibende Angabe zu, die in Klammern nach der
Kurzbezeichnung der Rechtssache erscheint);
• Anträge auf Erstattung von Gutachten;
• Rechtsmittelverfahren;
• beim Gericht geführte Verfahren.
Die fiktiven Namen entsprechen nicht den wahren Namen von Parteien
des Verfahrens; es handelt sich auch nicht generell um existierende
Namen. Sie erscheinen in der Kopfzeile des Urteils sowie auf dessen
erster Seite, nach der Nummer der Rechtssache.
Die Funktionsweise des Namensgenerators besteht darin, Wörter in
Silben aufzutrennen und diese dann nach dem Zufallsprinzip zusammenzufügen,
um fiktive Wörter zu bilden. Der Generator besteht für
alle Amtssprachen der EU und wird je nach Bedarf auch für die Sprachen
von Drittländern weiterentwickelt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.01.2023 11:56
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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