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EU: Anwendungsbereich des kartellrechtlichen Whistleblower-Instruments erweitert

Die EU-Kommission hat laut Pressemitteilung vom 9.1.2023 den Anwendungsbereich
ihres anonymen kartellrechtlichen Whistleblower-
Tools ausgeweitet. Auch Bürger können der Kommission nun dabei
helfen, fusionsbedingte Verstöße und Fälle von unrechtmäßigen
staatlichen Beihilfen aufzudecken. Damit können Einzelpersonen die
Kommission anonym auf alle Arten möglicher Verstöße gegen das
EU-Wettbewerbsrecht hinweisen. Seit seiner Einführung 2017 gehen
jährlich etwa 100 Meldungen über das Instrument ein.

Mit dem Instrument soll die Anonymität von Hinweisgebern gewahrt
werden, die Grund zu der Annahme haben, dass ihre Meldung zu
Vergeltungsmaßnahmen gegen sie in irgendeiner Form führen könnte.
Die Kommission verwendet ein speziell entwickeltes verschlüsseltes
Nachrichtensystem, das eine Kommunikation in beide Richtungen
ermöglicht, so dass der Hinweisgeber Informationen liefern und die
Kommission um weitere Erläuterungen bitten kann. Der Dienst wird
von einem spezialisierten externen Dienstleister betrieben, der als
Vermittler fungiert und nur den Inhalt der empfangenen Nachrichten
weiterleitet, ohne Metadaten zu übermitteln, die zur Identifizierung
der Person, die die Informationen liefert, verwendet werden könnten.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.01.2023 11:54
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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