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BGH, Versäumnisurteil vom 27. Oktober 2022 - IX ZR 145/21

Leitsatz des Gerichts:

Das Recht des Insolvenzverwalters, bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, und zur Sicherheit abgetretene Forderungen des Schuldners zu verwerten, erstreckt sich nicht auf sonstige Rechte.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.01.2023 09:28

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