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BGH, Beschluss vom 21. Juli 2022 - IX ZB 63/21

Leitsatz des Gerichts:

Der Insolvenzverwalter kann auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses keine Geldforderungen des Schuldners gegen Drittschuldner pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.08.2022 09:41

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