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TCI siegt mit WEICKMANN in Nichtigkeitsverfahren um LED-Technologie gegen Signify vor dem Bundespatentgericht

München, 19.05.2022: Der italienische Elektronikkonzern TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L. hat in einem weiteren Patentnichtigkeitsverfahren um eine Kern-Technologie für LED-Beleuchtungssysteme vor dem Bundespatentgericht (BPatG) gegen die Signify Holding B.V. obsiegt.

Der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts erklärte nach einer mündlichen Verhandlung am 18. Mai 2022 den deutschen nationalen Anteil DE 603 25 093.9 des Europäischen Patents EP 1 576 858 B1 im Umfang der mit der unter dem Datum 05.08.2020 eingereichten Nichtigkeitsklage angegriffenen Ansprüche 1 bis 4 für nichtig (Az. 4 Ni 19/21 (EP) i.V.m. 4 Ni 21/21 (EP)).

Mit dieser Entscheidung des Bundespatentgerichts wurde der deutsche Anteil DE 603 25 093 des Europäischen Patents EP 1 576 858 B1 von Signify für eine Einrichtung zum Betreiben eines LED-Moduls im angegriffenen Umfang vollständig für nichtig erklärt. Dabei handelt es sich um ein im Rahmen eines in Fachkreisen bekannten Lizensierungsprogramms von Signify bedeutendes Patent im LED-Segment, das auch als sogenanntes „Double PWM“-Patent bekannt ist und das Dimmen von Leuchtdioden (LEDs) betrifft. TCI hatte mit der Nichtigkeitsklage das Patent hinsichtlich seiner für allgemeine LED-Beleuchtungssysteme relevanten Ansprüche in Deutschland angegriffen. Es wurde in diesem Umfang durch das Bundespatentgericht für nichtig erklärt. Die mit der Nichtigkeitsklage nicht angegriffenen, auf recht spezielle Ausführungsformen gerichteten Ansprüche 5 und 6 sind von der Entscheidung nicht tangiert.

Das streitige Patent ist Teil des Patentportfolios, das dem als EnabLED Licensing Program for LED Luminaires and Retrofit Bulbs bezeichneten Lizensierungsprogramm von Signify zugrunde liegt. Das Verfahren zur Nichtigerklärung des Patents, das von Signify selbst als Teil der „Kerntechnologien für LED-Beleuchtungssysteme“ („Core Technologies for LED Lighting Systems“) hinsichtlich der Thematik „Dimming“ und dem Anwendungsgebiet „Power Control“ bezeichnet wird, war in der Branche aufmerksam verfolgt worden, wie sich aus mehreren Akteneinsichtsanträgen Dritter am Bundespatentgericht ergibt. Die Relevanz des Patents zeigt sich auch in einer weiteren Nichtigkeitsklage vom 10.12.2020 gegen den gleichen deutschen Anteil DE 603 25 093 im Umfang des Anspruchs 1 im Namen der KaVo Dental GmbH. Die beiden Nichtigkeitsklagen wurden durch den 4. Senat des Bundespatentgerichts zum Zwecke der gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

TCI wurde in dem Verfahren vor dem Bundespatentgericht von einem Team um Patentanwalt Dipl.-Phys., Dr.-Ing. Volker Jordan von der Münchener Patentanwaltskanzlei WEICKMANN beraten und vertreten. KaVo Dental wurde im verbundenen Verfahren von HOFFMANN EITLE vertreten.

TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L. mit Sitz in Saronno (Varese), Italien, zählt zu den führenden internationalen Herstellern im Bereich der LED-Technik. Das 1982 gegründete Unternehmen bietet ein umfassendes Portfolio technischer Komponenten wie LED-Vorschaltgeräte oder LED-Konverter für die Lichtindustrie. Im Geschäftsjahr 2021 erzielte das Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern einen Umsatz von über 210 Millionen Euro.

Signify Holding B.V. ist ein aus dem niederländischen Konzern Koninklijke Philips N.V. hervorgegangenes, ehemals als Philips Lighting Holding B.V. firmierendes Unternehmen mit Hauptsitz in den Niederlanden, welches sich als Weltmarktführer für Beleuchtung für Profis und Verbraucher sowie Beleuchtung für das Internet der Dinge bezeichnet. Im Geschäftsjahr 2021 erzielte das in Amsterdam börsennotierte Unternehmen einen weltweiten Umsatz von 6,9 Milliarden Euro, beschäftigte rund 37.000 Mitarbeiter und war in über 70 Ländern präsent. Im 2008 durch Koninklijke Philips N.V. begründeten EnabLED Licensing Program for LED Luminaires and Retrofit Bulbs ist ein Patentportfolio mit über 4.000 bestehenden sowie mehr als 300 beantragten Patenten gebündelt, die auf über 530 verschiedene Erfindungen gerichtet sein sollen.

Vertreter TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L.

Weickmann & Weickmann Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München
Dipl.-Phys., Dr.-Ing. Volker Jordan, Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner
Dipl.-Ing. Alexander Beck, Patentanwalt, European Patent Attorney, Senior Associate

Vertreter KaVo Dental GmbH

HOFFMANN EITLE Patent- und Rechtsanwälte PartmbB
Dipl.-Ing. Thomas Becher, Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner
Dr. rer. nat. Roland Schieren, M.Sc., Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner

Vertreter Signify Holding B.V.

Eisenführ Speiser PartGmbB, Hamburg
Jochen Ehlers, LL.M., Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner

Bundespatentgericht, 4. Senat

Grote-Bittner (Vorsitzende Richterin)
Müller (Richter, Dipl.-Ing.)
Dr. Meiser (Richter)
Dr. Haupt (Richter, Dipl.-Phys.)
Tischler (Richter, Dipl.-Ing.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.05.2022 07:54

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