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DCGK: Anpassung der Reform an Änderungsvorschläge

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 5.4.2022 angekündigt, die zahlreichen eingegangenen Kommentare in die Reform einfließen zu lassen. Die Kommission hatte am 25.1.2022 Vorschläge zur Änderung des DCGK veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. 43 Unternehmen, institutionelle Investoren, Verbände, Wissenschaftler, Anwaltskanzleien und weitere Einzelpersonen haben hierzu Stellung genommen.

Die im Januar vorgeschlagenen Änderungen betreffen einerseits Grundsätze und Empfehlungen zur Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen sowie andererseits Grundsätze und Empfehlungen, die an Änderungen des AktG durch das FISG und das FüPoG II anzupassen sind.

Kritisiert worden ist, der Kodex würde eine Gleichrangigkeit der Interessen der Aktionäre und der Allgemeinheit im Blick auf Ökologie und Soziales propagieren. Die Kommission hat nun klargestellt, Vorstand und Aufsichtsrat hätten nach geltendem Recht neben den Interessen der Aktionäre und weiterer Stakeholder auch ökonomische und soziale Interessen zu berücksichtigen; die Auflösung von Zielkonflikten habe nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Formulierungen im Kodex und in den Erläuterungen, die zu einem solchen Missverständnis Anlass gegeben hätten, würden angepasst.

Die Regierungskommission beabsichtigt, den geänderten DCGK im Mai dem BMJ zur Prüfung zu übermitteln und zugleich zu veröffentlichen. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten. Bis dahin bildet die Kodexfassung vom 16.12.2019 die Grundlage für die jährlichen Entsprechenserklärungen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2022 08:14
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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