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BMJ: Glashütte-Verordnung in Kraft

Das BMJ hat am 9.3.2022 die Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“ (Glashütteverordnung – GlashütteV) veröffentlicht. Damit wird die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ für Uhren aus diesem geografischen Gebiet geschützt. Hierfür beschreibt die VO das Herkunftsgebiet und definiert den Begriff der Uhr und dessen Herstellung, soweit dies für die Verwendung dieser Herkunftsangabe erforderlich ist. Ziel ist es, widerrechtliche Anspielungen und Nachahmungen zu erschweren.

Die GlashütteV regelt, unter welchen Voraussetzungen eine „Herstellung im Herkunftsgebiet“ Glashütte vorliegt. Bestimmte für die Qualität einer Uhr aus Glashütte wichtigen Schritte müssen danach vollständig in Glashütte oder in den weiteren als Herkunftsgebiet definierten Orten erfolgen. Darüber hinaus müssen in allen wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 % der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erzielt worden sein.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.03.2022 08:44
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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