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BMJ: RefE für Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen

Ende 2020 wurden auf EU-Ebene die VO (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten und die VO (EU) 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen neu gefasst. Beide Verordnungen sind in weiten Teilen ab dem 1.7.2022 anzuwenden. Das BMJ hat am 19.1.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen veröffentlicht, mit dem die Durchführungsvorschriften in der ZPO an die neuen Verordnungen angepasst werden sollen.

Darüber hinaus enthält der Entwurf auf dem Gebiet der Zivilrechtshilfe folgende Änderungen: Der Entwurf ändert die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Zustellung und zur grenzüberschreitenden Beweisaufnahme im Verhältnis zu Drittstaaten, also zu Staaten außerhalb der EU, zudem schließt er eine Zuständigkeitslücke bei der Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke in Drittstaaten und er verankert außerdem die Stellung des Bundesamts für Justiz bei der Lösung von Schwierigkeiten im internationalen Zivilrechtshilfeverkehr. Im Verhältnis zu Common Law Staaten (insb. GBR und USA) sollen darüber hinaus die Möglichkeiten erweitert werden, Beweisaufnahmesuchen zu erledigen. Künftig sollen auch solche Ersuchen erledigt werden können, die sich auf eine „pre-trial discovery of documents“ (Dokumentenherausgabe) richten, soweit die Ersuchen nicht auf eine unzulässige Ausforschung zielen.

Der RefE enthält zudem überwiegend redaktionelle bzw. klarstellende Änderungen im Gefolge des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.02.2022 07:46
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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