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BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - IX ZB 38/20

Leitsatz des Gerichts:
Leistet ein Schuldner, dem die Verfahrenskosten bei Eröffnung gestundet worden sind, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus seinem insolvenzfreien Vermögen Zahlungen mit dem Zweck, Vorschüsse auf die Verfahrenskosten zu erbringen, bleiben diese bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage außer Betracht.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.12.2021 09:16

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