BGH, Urteil vom 20. Juli 2021 - II ZR 152/20
Leitsatz des Gerichts:
Durch eine Handlung, die eine Handlungspflicht eines Anderen (hier: Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft) erst begründet, wird regelmäßig nicht schon ihre Verletzung gefördert.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.08.2021 11:36