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BGH, Urteil vom 22. Juli 2021 - IX ZR 26/20

Leitsatz des Gerichts:
Vertraglich vereinbarte, von Jahresüberschüssen abhängige Gewinnausschüttungen sind unentgeltlich, wenn die Jahresabschlüsse fehlerhaft sind, fehlerfrei erstellte Jahresabschlüsse keine Gewinne ausgewiesen hätten und der Schuldner aufgrund einer Parallelwertung in der Laiensphäre darum wusste.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.08.2021 11:30

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