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BGH, Urteil vom 27. Juli 2021 - VI ZR 480/19

Leitsatz des Gerichts:
Zum Umfang der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten, Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile).

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.08.2021 07:58

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