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BGH, Beschluss vom 29. April 2021 - IX ZB 25/20

Leitsätze des Gerichts:
1. Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte geltend machen.
2. Dem steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen des besonderen Pfändungsschutzes bei Altersrenten nicht gegeben sind.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.06.2021 18:40

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