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BaFin: Allgemeinverfügung zu Prämiensparverträgen

Die BaFin verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Hierzu hat sie am 21.6.2021 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Die betroffenen Institute müssten den Sparern auch erklären, ob diese durch die verwendeten Klauseln zu geringe Zinsen erhalten haben. In diesen Fällen müssten die Banken ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, der die Rechtsprechung des BHG aus dem Jahr 2010 (ZIP 2010, 1023, dazu EWiR 2010, 559 (Rösler)) berücksichtigt.

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.06.2021 10:59
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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