BGH, Beschluss vom 29. April 2021 - IX ZB 58/19
Leitsatz des Gerichts:
In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand des Insolvenzverwalters im Grundsatz bereits dadurch abgegolten, dass die größere Vermögensmasse zu einer höheren Vergütung führt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.06.2021 08:18