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BGH zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

Für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung genügt es, wenn die Marktmacht ausgleichende Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem Zusammenschluss der Fall war. Die Anforderungen an die Verstärkungswirkung stehen dabei in einer Wechselbeziehung zu der Wettbewerbssituation auf dem betroffenen Markt, insbesondere dem Maß der bereits ohne die Verwirklichung des Zusammenschlussvorhabens eingetretenen Schwächung der Kontrolle bestehender Marktmacht durch den Wettbewerb. Das hat der BGH mit Beschluss vom 12.1.2021 (KVR 34/20 – CTS Eventim/Four Artists) entschieden.

Ein Zusammenschluss, der - insbesondere wegen noch ungünstigerer Bedingungen für einen nachstoßenden Wettbewerb - die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten lässt, stelle ohne Weiteres eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs dar.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.05.2021 13:12
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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