BGH, Urteil vom 13. April 2021 - VI ZR 274/20
Leitsatz des Gerichts:
Zum Umfang der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten, Feststellung des Annahmeverzugs).
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.04.2021 09:05