BGH, Urteil vom 25. Februar 2021 - IX ZR 156/19
Leitsatz des Gerichts:
Die Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt "demnächst", wenn der Kläger sie mit einer durch das Gericht einzuholenden Übersetzung beantragt und den vom Gericht angeforderten Auslagenvorschuss unverzüglich einzahlt.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 11:37