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BGH, Urteil vom 25. Februar 2021 - IX ZR 156/19

Leitsatz des Gerichts:
Die Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt "demnächst", wenn der Kläger sie mit einer durch das Gericht einzuholenden Übersetzung beantragt und den vom Gericht angeforderten Auslagenvorschuss unverzüglich einzahlt.

(Volltext)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 11:37

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