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BGH, Urteil vom 27. November 2020 - V ZR 67/20

Leitsatz des Gerichts:
§ 45 Abs. 1 WEG ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer der Verwalter nicht Zustellungsvertreter der Beklagten ist.

Volltext



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.03.2021 09:12

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